Abschlagszahlung

Ein Vorschuss auf die eigentliche Versicherungssumme oder -leistung, wenn die Schadensermittlung oder die Bearbeitung längere Zeit beanspruchen bzw. eine Wartezeit bis zur endgültigen Zahlung vereinbart ist. Beispielsweise dauert in der Unfallversicherung die endgültige Feststellung einer Invalidität sehr lange, da sich ärztliche Untersuchungen und Behandlungserfolge hinziehen können. Unter anderem aus diesem Grund zahlt der Versicherer die volle Invaliditätsleistung erst ein Jahr nach dem Unfall aus. Bis dahin hat der Kunde jedoch nach 1-3 Monaten ab Unfall (je nach Anbieter) Anspruch auf eine angemessene Abschlagszahlung, die in der Regel der Todesfallsumme entspricht.