Abschlussprovision

Der Lohn für die Arbeit des Vermittlers, das heißt für das Zustandekommen des Versicherungsvertrages. Die Bemessungsgrundlagen sind meist der Jahresbeitrag und die Laufzeit bzw. die vereinbarte Versicherungssumme in Lebens- und Rentenpolicen. Hiervon erhält der Vermittler entweder bestimmte Promille-Sätze oder eine Anzahl von Monatsbeiträgen. die Abschlussprovision wird dem Vermittler meist als Einmalbetrag bei Vertragsschluss überwiesen, kann aber auch bei bestimmten Produkten (z.B. Riester-Verträgen) in Teilbeträgen ausgezahlt werden.