Altersrückstellung

Auch Alterungsrückstellung genannt. Mit dem Alter wächst das Risiko des Krankenversicherers, dass seine Kunden höhere Kosten (z.B. durch häufige Arztbesuche und altersbedinge Krankheiten) verursachen. In den AVBs (Allgemeine Versicherungsbedingungen) ist allerdings eine Verminderung der Leistungen oder eine Erhöhung der Beiträge wegen des Älterwerdens (biometrisches Risiko) ausgeschlossen. Deshalb wird zur Deckung des mit dem Alter wachsenden Risikos diese besondere Rückstellung gebildet. die Folge ist, dass jüngere Kunden einen etwas höheren Beitrag zahlen, um im Alter diese biometrischen Beitragserhöhungen besser abfangen zu können. Bei einem Wechsel des privaten Krankenversicherers kann nach derzeitigem Rechtsstand die gebildete Altersrückstellung nicht mitgenommen werden und verfällt. Seit 2009 wird die Mitnahme der Altersrückstellung ermöglicht.