Annahme

Die Annahme ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die mit Zugang bei Antragsteller wirksam wird. Die Annahme kann durch eine Annahmeerklärung oder durch Zusendung der Police erfolgen. Sowohl der Versicherer als auch der Kunde können in die Rolle des Annehmenden schlüpfen.

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