Anwartschaft

Dieser Begriff hat zwei Deutungsmöglichkeiten: 1. Erwerb einer Rechtsposition für den späteren Leistungserwerb. Beispielsweise hat der unwiderruflich Bezugsberechtigte in der Lebensversicherung eine Anwartschaft (meint: einen Anspruch auf etwas zu haben) auf die Versicherungssumme im Todes- und/oder Erlebensfalls. 2. Sicherung des Status Quo in der Krankenversicherung. Durch den Abschluss einer Anwartschaft in der privaten Krankenversicherung ist es möglich, den Gesundheitszustand und das Eintrittsalter zu Beginn der Anwartschaft festzuschreiben, so dass beim späteren Übergang (z.B. ein Jahr später) in die private Krankenversicherung Verschlechterungen des Gesundheitszustandes oder das bloße Älterwerden nicht zu Beitragserhöhungen führen.

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