Beitragsfreistellung

Im Falle von dauernden oder vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten des Kunden kann aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung eine vorübergehende oder dauerhafte Beitragsfreistellung einer Lebensversicherung erfolgen. Hierbei wird aus dem angesammelten Sparguthaben einer kapitalbildenden Lebensversicherung (das nicht identisch mit den eingezahlten Beiträgen ist!) eine neue Versicherungssumme berechnet, die je nach Laufzeit und bisherigen Einzahlungen deutlich geringer ist als die ursprünglich vereinbarte Versicherungssumme im Antrag. Viele Anbieter sehen hierfür Mindestsummen für die Beitragsfreistellung (ab 500 Euro aufwärts) vor. Eine Beitragsfreistellung kann nach einer gewissen Zeit (z.B. 1 Jahr) oft erst nach einer neuen Gesundheitsprüfung und gegen Zahlung der Außenstände rückgängig gemacht werden.

Tipp: Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten lieber eine Stundung beantragen, bei der auch die Versicherungssumme in voller Höhe (meist 1-2 Jahre) erhalten bleibt.