Bindefrist

Die Zeit, in der ein Versicherungskunde an seinen Antrag gebunden ist, nenn man Bindefrist. In diesem Zeitraum führt der Versicherer die Risikoprüfung durch. Deshalb sind auch die Bindefristen in den Sparten mit umfangreicher Gesundheitsprüfung (Lebens- und Krankenversicherung) am längsten. Die Dauer der hier üblichen Bindefristen beträgt für

  • Sachsparten: 2 Wochen
  • Haftpflicht/Unfall/Kraftfahrtversicherung (KASKO, Kfz): 1 Monat
  • Lebensversicherung: 6 Wochen
  • Krankenversicherung: 6 Wochen

Sofern das Versicherungsunternehmen den Antrag des Kunden (oder umgekehrt) innerhalb der gesetzlichen Bindefrist annimmt, gilt der Versicherungsvertrag als geschlossen.