Deckungskapital

Unter dem versicherungsrechtlichen Begriff des Deckungskapitals wird – vereinfacht ausgedrückt – das bisher aufgebaute “Guthaben” des Versicherungsnehmers in einer Kapital-Lebensversicherung oder privaten Rentenversicherung verstanden. Das Deckungskapital ist in der Versicherungsmathematik die Bezeichnung für einen versicherungsmathematisch ermittelten Wert, der einem Versicherungsvertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt des Versicherungsverlaufs zusteht.