Aufgrund unserer Lebensweise und der Umweltbelastungen steigt die Zahl der lebensbedrohlichen Krankheiten (z.B. Krebs) stetig an. Beispielsweise kann nach einem Herzinfarkt oft der Beruf nicht oder nur noch eingeschränkt ausgeübt werden, was zu Einkommensverlusten und damit auch Problemen bei der Finanzierung der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersversorgung führt.
Ziel der “Dread-Disease-Police” (was übersetzt soviel bedeutet wie: schlimme Krankheit) ist es, beim Auftreten von schweren und lebensbedrohlichen Krankheiten die Zusatzkosten (z.B. für medizinische Versorgung oder Umbauten im Wohnbereich) und die Einkommensverluste durch eine einmalige Kapitalzahlung auszugleichen bzw. abzumildern. Folgende Krankheitsfälle werden unter anderem versichert:
- Krebs
- Herzinfarkt
- Schlaganfall
- Lähmungen
- Bypass- und Herzoperationen
- Blindheit und Taubheit
- Koma
- Multiple Sklerose
- Organtransplantation
- Parkinson
- Alzheimer
- Gehirntumore
- Schwere Verbrennungen
- Diabetes
- Insuffizienz innerer Organe
In den USA, der Schweiz, Australien, Frankreich und Großbritannien ist diese Versicherung weitaus verbreiteter als in Deutschland. Das ist aber nicht dem Umstand geschuldet, dass es eine solche Versicherung bei uns nicht gibt. Viele Versicherungskonzerne haben diese Absicherung inzwischen fest in das Produktprogramm aufgenommen.
Hinweis:
Bei der Dread-Disease-Police handelt es sich in der Regel um einen Zusatzbaustein zu einer Lebens-, Risiko-, Unfall-, oder Rentenversicherung, deren Kapitalzahlung (Soforthilfe) bei der ersten Diagnose oder dem Beginn der Behandlung (wie z.B. Herzoperation oder Chemotherapie) der schweren Krankheit fällig wird. Dabei bleibt der Hauptvertrag jederzeit bestehen. In jedem Fall gilt aber die Bedingungsliste des Versicherers, die daher vor Abschluss genauestens geprüft werden sollte.