Dynamik

Die Versicherungssumme wird zum Ausgleich für den steigenden Versorgungsbedarf (bedingt durch steigende Einkommen und Inflation) jährlich um einen bestimmten Prozentsatz angepasst/erhöht. Damit steigt natürlich auch proportional der Beitrag. Diese Anpassung wird bei Vertragsschluss vereinbart und jährlich automatisch durch den Versicherer – ohne erneute Risikoprüfung bei der Lebensversicherung- durchgeführt. Der Versicherungsnehmer kann der Dynamik in der Lebensversicherung jederzeit widersprechen oder diese ganz kündigen. In Sachsparten (z.B. Hausratpolicen) löst die Dynamik keiner Sonderkündigungsrecht des Kunden aus, sondern eine Vertragsauflösung ist erst zur nächsten Fälligkeit bzw. dem Wirksamwerden der Erhöhung (unter Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen, z.B. 3 Monate) möglich.