Außenversicherung

Durch besondere Klauseln oder spezielle Vereinbarungen kann der Versicherungsschutz für versicherte Sachen dahingehend erweitert werden, dass diese auch außerhalb des eigentlichen Versicherungsortes versichert sind. dies ist allerdings meist nur mit beschränkten Versicherungssummen möglich. Beispielsweise können so versicherte Sachen des Hausrates auch auf Reisen versichert sein.