Deckungszusage

Unter einer Deckungszusage versteht man die Einräumung von Versicherungsschutz, auch wenn zu dem Zeitpunkt wo die Zusage erteilt wird, noch kein Versicherungsvertrag zwischen dem Mandanten und der Versicherungsgesellschaft geschlossen wurde. Der Versicherungsvertrag kann, unabhängig von einer bereits erteilten Deckungszusage, jederzeit abgelehnt werden.