Direktversicherung

Die Direktversicherung ist die Lebensversicherung, die auf das Leben eines Arbeitnehmers durch seinen Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (Betriebsrentengesetz) abgeschlossen wurde. Es können zwei Formen der Direktversicherung unterschieden werden:

Zum einen die Direktversicherung, die ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert wird und zum anderen die Direktversicherung, die vom Arbeitnehmer durch Gehaltsumwandlung zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung besteht ein (gedeckelter) Rechtsanspruch des Arbeitnehmers. Bezugsberechtigt sind der Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebene. Die Direktversicherung ist einer der fünf in Deutschland bekannten Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung.