Die Krankenversicherung privat/gesetzlich abschließen

In Deutschland bestehen grundsätzlich zwei gänzlich unterschiedliche Krankenversicherungssysteme – die private und gesetzliche Krankenversicherung. Was sind aber nun die relevanten und wesentlichen Verschiedenheiten?

Generell gilt: Der persönliche wie familiäre Schutz durch eine Krankenversicherung (privat/gesetzlich) ist unverzichtbar! Das System und die Unterschiedlichkeit des Schutzes durch die private und gesetzliche Krankenversicherung stellt sich in der Bundesrepublik Deutschland in seinen groben Umrissen wie folgt dar …

(A) Das formal-gesetzliche Grundfundament für die (private und) gesetzliche Kranken-versicherung stellt das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) dar. Laut die-sem ist die gesetzliche Krankenversicherung Teil des deutschen Solidarsystems, und ist allgemein als Pflichtversicherung ausgestaltet. Die Krankenversicherung (privat/gesetzlich) unterscheidet sich dabei außerdem generell hinsichtlich der verlangten Beitragssätze: Jene sind in der gesetzlichen Versicherung einkommens-, und eben nicht risikoabhängig. Sie beinhalten weiterhin Komponenten, welche umverteilend wirken, Berufstätige mit mittleren Einkommen zugunsten von betragsfrei (Mit-)Versicherten wie Familienmitgliedern oder Geringerverdienenden belasten. Diese Krankenversicherung wird außerdem im „Umlageverfahren“ finanziert, es werden folglich keinerlei Rückstellungen für die potentiell höher ausfallenden Kosten älterer Versicherungsnehmer gebildet. Sie ist damit ebenso nicht demographieresistent oder –gesichert, die zunehmende Alterung der bundesdeutschen Gesamtbevölkerung wird demnach höchstwahrscheinlich zu immer mehr ansteigenden Beiträgen führen. Der überwiegend von staatlicher Seite festgesetzte Leistungsumfang beschränkt sich gemäß SGB V auf „wirtschaftliche, ausreichende, notwendige und zweckmäßige Leistungen“.

(B) Die private und gesetzliche Krankenversicherung differieren vor allem fundamental darin, dass in Ersterer sich besonders jene Personengruppen versichern, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind. Versicherungsprämien der Privatversicherung werden so auch auf Grundlage individuell verschiedener, zwischen Versicherungsunternehmen und Versiche-rungsnehmer vertraglich festgelegter Leistungsumfänge kalkuliert. Beiträge sind damit direkt risiko- und einkommensabhängig ausgestaltet. Außerdem werden effektiv bestimmte Alters-rücklagen innerhalb einer Tarifgruppe gebildet (Krankenversicherung privat – gesetzlich nicht!). Diese Versicherung ist infolgedessen zwar prinzipiell „demographiefest“, die allgemeine Altersentwicklung wird sich jedoch auch hier niederschlagen, und wohl ebenfalls höhere Versicherungsprämien nach sich ziehen. Etwaige Steigerungen dürften aber vergleichsweise niedriger ausfallen als in der gesetzlichen Versicherung.

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