Autoversicherungen

Ohne eine Autohaftpflicht wird kein Fahrzeug zugelassen. Sie springt ein, wenn der Versicherte beim Autofahren einen anderen verletzt oder dessen Eigentum beschädigt. Gedeckt sind laut Gesetz Personenschäden bis mindestens 7.5 Millionen Euro sowie Sachschäden mit bis zu einer Million Euro. Diese Minimalabsicherung genügt jedoch nicht. Niemand sollte eine Autohaftpflicht unter 100 Millionen Euro abschließen. Vorsicht: Der Versicherer verlangt Geld zurück bei Fahrerflucht, unzureichender Sicherheit, Fahren unter Alkohol oder Drogen sowie Ohne Führerschein.

Die Kaskoversicherung ist keine Pflicht – für Neuwagen und wertvolle Autos aber sinnvoll. Die Teilkasko schützt vor allem gegen Diebstahl und empfiehlt sich für Wagen, die nicht älter als acht Jahre sind. Eine Vollkaskopolice – sie zahlt auch selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug – benötigen vor allem Neuwagenbesitzer und Kreditfinanzierer.

Tipp: Wer lange ohne Crash fährt, zahlt mit Vollkasko häufig sogar weniger als mit Teilkasko.

Vorsicht Falle: Nicht jeder Billigtarif ist auch gut. Die Zeitschrift „Focus“ vergleicht daher jeweils im November zum Jährlichen Wechselstichtag 30.11. sämtliche verfügbaren Tarife. Selbstbehalte senken den Beitrag und sind deshalb ratsam. In der Teilkasko sind 150 Euro sinnvoll, in der Vollkasko 300 bis 500 Euro.

Achten Sie beim Wechsel der Kfz-Versicherung auf wichtige Details, damit Sie nicht womöglich Ihr Auto fahren ohne einen Versicherungsschutz zu haben. So können sich Kündigung und Versicherungsbegin unterscheiden ohne das Sie diese vielleicht wahrgenommen haben oder reichen die Kündigung evtl. zu spät ein. Im letzteren Fall kann eine außerordentliche Kündigung möglich sein.

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