Hausratversicherung

Viele Bundesbürger besitzen eine Hausratversicherung. Doch nur wenige wissen, in welchen Fällen der Versicherer zahlt und welche Pflichten als Kunden bestehen.

Die Hausratversicherung bietet Schutz für Schäden an fast allen beweglichen Sachen im Haushalt. Dazu gehören Möbel, Haushaltsgeräte, Kleidung und z.B. Nahrungsmittel. Der Schutz greift, wenn der Schaden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchsdiebstahl, Raub oder Vandalismus verursacht wurde. Zudem werden Folgekosten übernommen wie Kosten für Aufräumarbeiten, Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sowie die vorübergehende Unterbringung im Hotel.

Welche weiteren Schäden lassen sich in der Versicherung einschließen?

Diebstahl von Fahrrädern sowie Elementarschäden, etwa durch Hochwasser. Während die meisten neueren Verträge einen Schutz gegen Überspannungsschäden durch Blitzschlag enthalten, muss dieser bei älteren Verträgen meistens extra vereinbart werden.

Welchen Wert ersetzt die Hausratversicherung?

Beschädigte Sachen werden zum Neuwert ersetzt. Wie alt die Sachen waren, spielt keine Rolle. Tipp: Eine Liste des versicherten Hausrats sollte mit Fotos und Kaufbelegen an einem sicheren Ort verwahrt werden.

Wird bei grober Fahrlässigkeit nicht gezahlt?

Wer in Abwesenheit die Waschmaschine laufen oder Kerzen brennen lässt, handelt grob fahrlässig. Mit dem neuen Versicherungsvertragsgesetz gab es jedoch Änderungen: Bei Versäumnissen des Kunden muss der Versicherer zumindest einen Teil des Schadens tragen. Nützlich sind Verträge, in denen auf Einwand bei groben Fahrlässigkeit verzichtet wird. Dann erhält der versicherte Kunde den gesamten Schaden ersetzt.

Welche Summe zahlt die Versicherung?

Die Versicherung zahlt die im Versicherungsvertrag vereinbarte Deckungssumme. Stellt ein Gutachter z. B. nach einem Einbruch fest, dass der Hausrat 50000 Euro Wert ist, die Versicherung aber nur über 25000 Euro – also 50 Prozent – abgeschlossen wurde, wird auch der Schaden nur zu 50 Prozent übernommen. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollte die Versicherungssumme deshalb regelmäßig überprüft und bei Bedarf erhöht werden. Sie wissen nicht, was Ihr Hausrat Wert ist, viele Versicherungen haben deshalb einen Pauschalwert, der mal der Quadratmeter genommen wird und dem Versicherungsnehmer somit eine ausreichende Deckungssumme bietet.

Am Beispiel der DFV Deutschen Familienversicherung, diese schreiben in Ihren Versicherungsbedingungen „Wir verzichten in jedem Fall auf die Einrede der Unterversicherung, wenn Sie eine Versicherungssumme von mindestens 650 € pro Quadratmeter der versicherten Wohnung vereinbart haben“.

Inwieweit sind auch Bargeld und Wertsachen versichert?

Bargeld ist meistens begrenzt versichert. Sind Wertsachen zu Hause gesichert verwahrt, z. B. in einem Safe, werden bei Diebstahl oft bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme gezahlt.

Gilt der Versicherungsschutz auch außerhalb der versicherten Wohnung?

Der Versicherungsschutz ist in der Regel begrenzt auf die Wohnung selbst und Nebengebäude auf demselben Grundstück (z. B. Keller, Waschküche, Schuppen). Garagen sind meist auch dann eingeschlossen, wenn sie sich auf einem anderen Grundstück in der Nähe befinden. Außerdem gilt die sogenannte Außenversicherung: Hausrat, der vorübergehend außerhalb der Wohnung gelagert wird, ist dann mitversichert. Allerdings ist der Schutz meistens begrenzt. Die Außenversicherung greift oftmals auch im Ausland, z. B. wenn der Fotoapparat oder Bargeld aus dem Hotelzimmer gestohlen wurde. Voraussetzung ist jedoch, dass man den Diebstahl bei der örtlichen Polizei meldet. Auch sind Wertsachen die zum Beispiel aus einem verschlossenen Auto, durch Einbruch gestohlen werden, oftmals auf bestimmte Uhrzeiten begrenzt. Wer also seine Wertgegenstände nachts im Auto lässt, könnte unter Umständen auf den Kosten sitzen bleiben.

Fazit

Es gilt zwar die Regel: „Aus Schaden wird man klug“ – man sollte sich jedoch im Voraus bei jeder Versicherung Gedanken machen, welche Absicherung bei den Leistungen mit inbegriffen sein sollten und welche eher außer Acht gelassen werden können. So sind böse Überraschungen von vornherein ausgeschlossen und das Verhältnis zwischen Versicherungen und Kunden wird geschont.

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