Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVBs)

Bei den AVBs handelt es sich um Bedingungen, die als vorformulierte Schriftsätze einer Vielzahl von Versicherungsverträgen zu Grunde liegen. Jedes Versicherungsunternehmen kann diese AVB auf der Basis von Recht und Gesetz nach Gutdünken selbst verfassen. Diese Versicherungsbedingungen gibt es für alle Versicherungssparten (z.B. AUB = Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen, AKB = Allgemeine Kraftfahrtversicherungsbedingungen). Sie regeln – neben den besonderen Versicherungen und den Klauseln – die wesentlichen Punkte des jeweiligen Vertrages, wie z.B. Beitragszahlungen, Leistungserbringung und Vorschriften für den gesamten Versicherungszweig. Die Vorschriften für allgemeine Geschäftsbedingungen, verankert im BGB, sind hier anwendbar, z.B. Unwirksamkeit überraschender Klauseln.